Hier finden Sie Neuigkeiten rund um unsere Apotheke

Unser Quartals-Flyer
zum Download

Gutscheine sind ausschließlich aus dem Original-Flyer (Postwurf-Sendung) gültig, NICHT aus der Download-Version.

Quartals-Flyer Angebote

Ab Oktober 2023 impfen wir wieder erwachsene Personen gegen Influenza (Grippe)

Da die Impfsaison 2023/24 nun fast vorbei ist, impfen wir nur noch auf Anfrage. Bitte rufen Sie uns vorher an!

Aufklärung Influenza

Nutzen Sie unsere neue 24h-Abholstation zur Abholung Ihrer Bestellungen außerhalb der Apothekenöffnungszeiten

Die neue Anlage funktioniert ähnich, wie eine Packstation der Post. Sie bestellen Ihre Arzneimittel bei uns in der Apotheke oder im Online-Shop und bezahlen diese vor Ort oder per paypal+(Shop). Sie informieren uns, dass Sie die Waren außerhalb der Öffnungszeiten, kontaktfrei abholen möchten. Mit dem von uns übermittelten Code können Sie innerhalb von 24 Stunden nach Wareneingang die Arzneimittel abholen.

Die Anlage befindet sich im Schaufenster ganz links. Unseren Lieferservice bieten wir natürlich weiterhin, wie gewohnt, an.

Unser neuer Service zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie

Fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte (gesetzlich und privat) 
Für die zeitintensiven pharmazeutischen Dienstleistungen Nr. 3 – 5 vereinbaren Sie gerne einen Termin über unseren Chat oder rufen Sie uns an.

Patientinnen und Patienten erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren zu lassen. Werden bei der Blutdruckmessung in der Apotheke auffällig erhöhte Blutdruckwerte gemessen, verweist die Apotheke den Patienten bzw. die Patientin an die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt. Ziel ist eine frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei Patient*innen bzw. eine Förderung der Therapietreue. Langfristig sollen vor allem blutdruckbedingte Endorganschäden wie Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen vermieden werden.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut. Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ wird der Apotheke durch Ihre Krankenkasse mit 11,20 Euro netto honoriert.

Durch die Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ erhalten Patientinnen und Patienten ein Angebot, ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess qualitätsgesichert zu üben.
Die Dienstleistung zielt darauf ab, die Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu erhöhen. Die Therapietreue soll optimiert werden, um die Therapieziele besser zu erreichen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Geräten bzw. Geräte-Wechsel oder
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Gerät in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind

Die Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik“ wird der Apotheke durch Ihre Krankenkasse mit 20 Euro netto honoriert.

Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern. Potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht eine Optimierung der Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung. Auch die Förderung der Therapietreue und der Zusammenarbeit der Heilberufler*innen wird adressiert.

Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.

Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht werden. Bei erheblichen Umstellungen (definiert als mindestens 3 neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation) kann die Dienstleistung vor der 12-Monatsfrist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die 12-Monatsfrist beginnt bei erheblichen Umstellungen nach der Leistungserbringung erneut.

Die Dienstleistung ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von € 90,- netto durch die Apotheke gegenüber Ihrer Krankenkasse abrechenbar.

Die „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherhet (AMTS) bei Patient*innen nach Organtransplantation zu verbessern. Potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht es die Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung zu optimieren. Auch die Förderung der Therapietreue und der Zusammenarbeit der Heilberufler*innen wird adressiert.  

Diese pharmazeutische Dienstleistung umfasst die „Erweiterte Medikationsberatung“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation. Bei Bedarf erhält der Patient bzw. die Patientin ein weiteres Beratungsgespräch 2 bis 6 Monate im Anschluss an die Medikationsberatung.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder
  • Versicherte Personen, deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert; einmalig im ersten halben Jahr nach Therapieänderung.

Um eine Neuverordnung eines Immunsuppressivums handelt es sich, wenn laut Selbstauskunft der versicherten Person dieser Arzneistoff in den letzten 6 Monaten nicht angewendet wurde. Bei paralleler Erst-/Neuverordnung mehrerer Immunsuppressiva nach Organtransplantation wird für alle Arzneimittel eine gemeinsame pharmazeutische Dienstleistung angeboten und abgerechnet.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ bleiben hiervon unberührt.

Die Dienstleistung ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von € 90,- netto abrechenbar. Eine erneute, auf die ambulante immunsuppressive Therapie zugeschnittene, Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Hierfür ist eine Vergütung von € 17,55 gegenüber der Krankenkasse abrechenbar.

Die „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patient*innen mit oraler Antitumortherapie zu verbessern. Potenzielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht es die Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie die Qualität der Arzneimittelanwendung zu optimieren. Auch die Förderung der Therapietreue und die Zusammenarbeit der Heilberufler wird adressiert.

Diese pharmazeutische Dienstleistung umfasst die „Erweiterte Medikationsberatung“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie. Bei Bedarf erhält der Patient bzw. die Patientin ein weiteres Beratungsgespräch 2 bis 6 Monate im Anschluss an die Medikationsberatung.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie
  • Versicherte Personen, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums) einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der Folgetherapie.

Bei paralleler Erst-/Neuverordnung mehrerer oraler Antitumortherapeutika, wird für alle Arzneimittel eine gemeinsame pharmazeutische Dienstleistung angeboten und abgerechnet. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ bleiben hiervon unberührt. (siehe Anspruchsberechtigung bei pDL Medikationsberatung)

Die Dienstleistung ist von der Apotheke als Gesamtleistung mit einer Vergütung von € 90,- netto gegenüber der Krankenkasse abrechenbar.

Eine erneute, auf die ambulante orale Antitumortherapie zugeschnittene, Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Diese Beratung ist mit einer Vergütung von € 17,55 abzurechnen

Alle Angaben gemäß ABDA